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EU – Bankenunion (= Haftungsunion)

Die seit Mai 2014 bestehende Europäische Bankenunion beinhaltet die Übertragung nationaler Kompetenzen auf zentrale Institutionen. Wesentliche Bestandteile sind eine vereinheitlichte Bankenaufsicht (SSM) sowie eine vereinheiltichte Bankenabwicklung (SRM). Letztere kann im Bedarfsfalle auf einen gemeinschaftlichen Fonds (SRF) zurückgreifen, um europäische Bankabwicklungen finanzieren zu können. Beitragspflichtig sind sämtliche niedergelassene Banken der EURO-Zone. Da jedoch insbesondere die Banken der Südländere der EU wegen zahlreicher gefährdeter oder abschreibungswürdiger Kredite in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, profitieren diese von einer EURO-Bankenunion auf besondere Weise.

Es ist durchaus nachvollziehbar, warum Länder wie Frankreich, Italien, Spanien, etc. (also vor allem die Südländer der Union) auf eine zügige Einführung der Haftungsunion zu Lasten der stabileren Banken Mitteleuropas drängten.

Meinung: Werte Leser, damit tragen Banken und Sparer in Deutschland wieder einmal den Löwenaneil der EURO-Bankenrettung. Sie zahlen damit eine Absicherungsleistung, die sie ohne den EURO nicht in dieser Größenordnung erbringen müssten.

EU – Einlagensicherung (geplante Haftungsunion)

Bankeinlagen und Sparguthaben sind innerhalb der EU seit 2014 pro Kunde und Bank gesetzlich bis zu einer Höhe von 100.000 EUR geschützt. Bisher organisiert jeder Nationalstaat die Einlagensicherung eigenständig. Deutsche Sparer können also für Ausfälle in anderen Ländern (noch) nicht herangezogen werden. Allerdings arbeiten die „bedürftigen“ Länder unter französischer und italienischer Federführung an der Vergemeinschaftung auch dieser Risikoabsicherung. Wie lange die deutsche Politik noch standhaft ist bleibt abzuwarten.

Zu beachten gilt: Bevor der Einlagensicherungs-Haftungsfall ausgesprochen wird, greift die EU-einheitliche Bankenabwicklung (s.o.) unter Nutzung des gemeinschaftlichen Bankenrettungsfonds (SRF). Und hierbei sind die deutschen Bürger wieder voll involviert (s.o.). Das heißt, in der Mehrzahl der Fälle wird sowieso auf deutsche Sicherheitsleistungen zurückgegriffen.

Meinung: Ich bin überzeugt, die EU-Südländer werden sich auf Dauer schon allein wegen ihrer Stimmenmehrheit wieder einmal politisch durchsetzen und die EU-weite Einlagensicherung einführen. Die Deutschen gelten als Sparweltmeister und es ist einfach zu verlockend, an die gefüllten Milliarden-Töpfe zu gelangen. Bitte gehen Sie davon aus, die EU-weite Haftungsunion der Spareinlagen wird früher oder später kommen.

Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM)

Der ESM ist durch völkerrechtlichen Vertrag gegründet und am 27.09.2012 in Kraft getreten. Sein Sitz ist Luxemburg. Die Hauptaufgabe des ESM ist es, überschuldete Mitgliedstaaten der EURO-Zone durch Kredite und Bürgschaften zu unterstützen, um ihre Zahlungsunfähigkeit zu vermeiden. Der deutsche Anteil am ESM beträgt 26,9616 %. Falls ein Unterzeichnerstaat des ESM seinen Anteil wegen Zahlungsunfähigkeit nicht erbringen kann (z.B. die Südländer), dann übernehmen die (noch) zahlungsfähigen Länder deren Zahlungsverpflichtungen.

Da das anfängliche Stammkapital des ESM 700 Mrd. EUR beträgt, entfallen auf den deutschen Anteil zunächst 190 Mrd. EUR. Nach einhelliger Meinung vieler Volkswirtschaftler ist im Falle einer einschneidenden Finanz- und Wirtschaftskrise das Stammkapital des ESM bei weitem nicht ausreichend. Weiterhin ist davon auszugehen, dass etliche jener Staaten, die jetzt schon schwächeln, im Krisenfall ihre Verpflichtungen überhaupt nicht mehr erfüllen können. Beides kann nur bedeuten, dass Deutschlands Zahlungsverpflichtungen noch drastisch ansteigen werden. Der anfängliche Betrag von 190 Mrd. EUR wird im Krisenfall schnell 300, 400 oder gar 500 Mrd. EUR übersteigen.

Rechtlich sehr bedenklich ist auch, dass sämtliche Bedienstete des ESM bezüglich ihrer Amtshandlungen vollkommene Immunität genießen; sie sind keiner Gerichtsbarkeit unterworfen – auch nicht bei Korruption und vorsätzlichem Fehlverhalten. Der ESM als solches untersteht gleichermaßen keinerlei Gerichtsbarkeit (geplante Diktatur?). Ein Ausstieg aus dem ESM ist vertraglich nicht vorgesehen und auch grundsätzlich nicht möglich.

Meinung: Ganz gleich welchen Vertrag die Merkel-Regierung abschließt, letztlich zahlt stets der deutsche Steuerzahler den Löwenanteil und ist generell zum Nachteil des deutschen Volkes konzipiert.

EZB – TARGET – Fallen

Europäische Zentralbank – EURO – TARGET – Fallen

Das europäische Target-System ist ein Konstrukt einfacher Sachverhalte, das dennoch nicht ganz einfach zu erläutern ist, da der normale Bürger nichts, aber auch gar nichts damit zu tun hat. Nun, er hat also nichts damit zu tun außer der Kleinigkeit, dass, falls etwas schief läuft, er, der deutsche Bürger und Steuerzahler, die irrwitzig hohe bisher aufgelaufene Summe an Forderungen zu zahlen hat.

Seien Sie versichert, bisher ist sehr viel schief gelaufen. Daher versuche ich im Folgenden, Ihnen den Sachverhalt in Kürze zu erläutern, um für Sie einwenig Licht ins Dunkel zu bringen.

TARGET II ist ein Zahlungsverkehrssystem im EURO-Raum, eingeführt am 04.01.1999, das Unternehmen und Geschäftsbanken unter Einbeziehung von Zentralbanken nutzen, um nationale oder internationale Transaktionen schnell und sicher durchführen zu können.

Der Normalfall

Im Normalfall funktionieren internationale Transaktionen folgendermaßen:

Ein deutscher Unternehmer (z.B. der Weltmarktführer Stihl) möchte an ein neuseeländisches Unternehmen, z.B. an die fiktiven Park-Rangers, zur Pflege der dortigen Nationalparks Motorsägen, Motorsensen, Mulch- und Mähmaschinen verkaufen.

1. Die beiden Unternehmen schließen einen Kauf- und Liefervertrag.

2. Die beiden Unternehmen zeigen das internationale Geschäft ihren Banken an.

3. Die Hausbank des Exporteurs prüft, ob bei der Hausbank des Importeurs eine ausreichende Deckung vorhanden ist.

4. Im positiven Falle wird die Zahlung veranlasst, indem

a) die Hausbank des Importeurs den Kaufpreis an die Zentralbank des Importlandes überweist,

b) die Zentralbank des Importlandes den Geldbetrag an die Zentralbank des Exportlandes transferiert,

c) die Zentralbank des Exportlandes den Geldbetrag an die Hausbank des Exporteurs weiterleitet, die schließlich

d) den Verkaufpreis dem Konto des Exporteurs (Stihl) gutschreibt.

e) Gleichzeitig oder parallel hierzu werden die Exportgüter auf die lange Reise geschickt.

5. Neuseeland erhält eine Leistung und zwar die Waren, Deutschland erhält die Gegenleistung und zwar das Geld, so dass das Export/Importgeschäft ausgeglichen ist.

Oben eben Dargestelltes sind einfache logische Schritte, die ein einfaches, vollkommenes internationales Geschäft abbilden, das zum beiderseitigen Vorteil gereicht.

Innerhalb der EU

Innerhalb der EU funktioniert TARGET ähnlich aber in einem Punkte anders:

Ein deutscher Unternehmer (z.B. der Weltmarktführer Stihl) möchte an einen griechischen Landwirt zur Pflege seiner Weinberge sowie Schaf- und Ziegenweiden Motorsensen und Mähmaschinen verkaufen.

Wie im ersten Fall:

1. Die beiden Unternehmen schließen einen Kauf- und Liefervertrag.

2. Die beiden Unternehmen zeigen das internationale Geschäft ihren Banken an.

3. Die Hausbank des Exporteurs prüft, ob bei der Hausbank des Importeurs eine ausreichende Deckung vorhanden ist.

4. Im positiven Falle wird die Zahlung veranlasst, indem

a) die Hausbank des Importeurs den Kaufpreis an die Zentralbank des Importlandes überweist.

Und nun die Besonderheit:

b) Die Zentralbank des Importlandes transferiert jedoch den Geldbetrag NICHT an die Zentralbank des Exportlandes, sondern das Geld verbleibt bei Ihr (!!!). Statt dessen erhält die deutsche Zentralbank (Bundesbank) eine Forderungsgutschrift an die griechische Zentralbank, die jedoch NIE ausgeglichen wird !!!

c) Die Zentralbank des Exportlandes, in diesem Falle Bundesbank, leitet dennoch den Geldbetrag (Verkaufserlös) an die Hausbank des Exporteurs weiter, die schließlich

d) den Verkaufpreis dem Konto des Exporteurs (Stihl) gutschreibt.

e) Gleichzeitig oder parallel hierzu werden die Exportgüter auf die lange Reise geschickt.

5. Also im Falle eines Export/Import-Geschäftes innerhalb der EU, erhält das importierende Land die gekauften Waren (Maschinen von Stihl) und erhöht damit sein volkswirtschaftliches Gesamtvermögen und zudem verbleibt der Geldwert des Wareneinkaufs im vollen Umfang im Importland (Griechenland). Volkswirtschaftlich erfolgt keine Bezahlung, kein Wertausgleich!

Deutschland hingegen liefert die Exportwaren (es liefert also reale Sachwerte ins Ausland) und erhält im Gegenzug kein Geld und damit keine wertgleiche Gegenleistungen. Damit verliert Deutschland mit jedem Exportgeschäft real an Volksvermögen. Die neue Forderung, die die Bundesbank im Anschluss an das „Export/Import-Geschäft“ an die Zentralbank des EU-Importlandes im Bestand hält, ist bereits bei Erstellung de facto wertlos. Die meisten Forderungen, die die Bundesbank in ihrem Bestand hält, sind uneinbringbar und damit wertlos, da sie gegen Zentralbanken von EU-Ländern gerichtet sind, die ohne Ausgleichsunterstützung der „Nord-EU-Länder“ schon seit langem zahlungsunfähig, d.h. bankrott sind.

Mit jedem „Exportgeschäft“ einer deutschen Firma in den EU-Raum, dem kein Import in gleicher Höhe entgegensteht, erhöht sich also das TARGET-Saldo der Deutschen Bundesbank. Da die Forderungen an die Schuldnerländer / Zentralbanken zumeist uneinbringbar sind, ist das inzwischen angehäufte riesenhafte TARGET-Saldo ein Totalverlust für die deutsche Zentralbank und damit auch ein riesenhaftes Loch im volkswirtschaftlichen Gesamtvermögen Deutschlands.

Wenn schon das EU-Importland die importierte Ware nicht bezahlt, wer begleicht die Rechnung dann?

Die Europäische Zentralbank (EZB) etwa? Nein, die EZB verbucht die Forderungen der Bundesbank und die Verbindlichkeiten der Zentralbanken der Importländer und saldiert sie täglich um 24:00 Uhr. Ihre Bilanz ist ausgeglichen; sie hat mit der Unausgeglichenheit der TARGET-Salden der Länderzentralbanken kein besonderes Problem.

Die Frage nach der Haftung für nicht ausgeglichene TARGET-Salden ist leicht zu beantworten: Jeder Staat haftet für seine Zentralbank. Häuft die Deutsche Bundesbank – gezwungenermaßen – nicht einbringbare Forderungen an, haftet der deutsche Staat und damit die Gesamtheit der Steuerzahler in Deutschland. So einfach ist das!

Letztlich haftet also der deutsche Steuerzahler für die Ausfuhren der deutschen Industrie.

Also, wer begleicht nun die TARGET-Salden?

A) Solange das EURO-System besteht, können offensichtlich uneinbringbare Forderungen der Deutschen Bundesbank entweder allmählich aufgelöst und vom deutschen Steuerstaat ausgeglichen werden. In diesem Falle kann davon ausgegangen werden, dass die Öffentlichkeit nichts davon erfährt; der Normalbürger versteht die Zusammenhänge in der Regel sowieso nicht; aber er zahlt die aufgelösten Forderungen häppchenweise.

B) Oder das gesamte EURO-System kollabiert: Die offenen Forderungen können von den Schuldnerländern nicht bedient werden und der letztinstanzlich haftende deutsche Steuerstaat greift mittels hoheitlicher Zwangsmaßnahmen (Steuererhöhungen, Sozialkürzungen, Enteignungen, Teilenteignungen) in das Vermögen seiner Steuerbürger.

Bitte denken stets daran, wir besitzen keinen PERSONENAUSWEIS, sondern nur einen PERSONALAUSWEIS. Wir Deutsche sind Personal, Diener des Staates sowie jener Mächte, die im Hintergrund wirken und den Staat für sich dienstbar gemacht haben (vgl. Kapitel Backstage). Also keineswegs sind wir eigenständig oder frei!

Fazit: Jeder Export, der Deutschland verlässt und ins EURO-Ausland führt, wird letztinstanzlich vom deutschen Steuerbürger finanziert. Er führt auch nicht zu Bereicherung, sondern zu Entreicherung der deutschen Volkswirtschaft. (Der Erfolg der deutschen Volkswirtschaft kommt nicht von den Exporten in die EU, sondern nur durch jene in die Welt.) Die Rechnung wurde bisher nur noch nicht präsentiert, aber dass sie einmal kommt ist gewiss!

Meinung: Die TARGET-Verträge sind irrwitzig. Wer als Volksvertreter solch ungerechte und volkswirtschaftlich widersinnige Verträge einseitig zu Lasten des deutschen Volkes unterzeichnet, ist entweder inkompetent oder im höchsten Maße korrupt. Oder er ist durch nach dem II. Weltkrieg auferlegte Geheimakte der Siegermächte zu solch treulosen Vertragsabschlüssen gezwungen. So schön das alte Kulturland Deutschland sein mag, verlassen Sie es sobald wie möglich und werden Sie frei!

In diesem Zusammenhang fällt mir ein Spruch von Bertold Brecht ein:

Wer die Wahrheit nicht weiss, der ist bloß ein Dummkopf. Aber wer sie weiss und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher!

Liebe Landsleute, liebe Geschwister,

wenn Sie nicht länger geknechtet werden wollen, dann empfehle ich Ihnen:

Wandern Sie aus, mit Kind und Kegel, aber warten Sie nicht zu lange!

04.09.2020; Ihr Adam Mac Scott

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